Au-pair in Deutschland

Au-pair in Deutschland

Au-pairs sind junge Menschen, die als Familienmitglied auf Zeit in einer Gastfamilie leben und bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mithelfen.

Der Au-pair Aufenthalt dient zur Vertiefung der Sprachkenntnisse der Landessprache und dem kennenlernen der Kultur des Gastlandes.

Die wesentlichen Kriterien für eine Au-pair-Beschäftigung in Deutschland sind:

  • Mindestalter bei Beginn der Beschäftigung grundsätzlich 18 Jahre, bei Staatsangehörigen der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
  • Die Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 27 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels /Arbeitserlaubnis-EU noch nicht erreicht sein.
  • Integration in die Gastfamilie,
  • Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich),
  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche,
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,
  • finanzielle Beteiligung der Gastfamilie an Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro pro Monat oder einmalig mit 600 Euro pro Jahr. 
  • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat),
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (zur Zeit 280 Euro monatlich Stand Oktober 2020),
  • Au-pair-Beschäftigte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung (einschl. Unfallversicherung) muss vorliegen. Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für die Gastfamilie nicht erforderlich.
  • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten

 

Wer darf ein Au-pair aufnehmen

In Deutschland darf ein Au-pairs nur in einer Familie beschäftigt werden, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz hat. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

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Au-pair-Versicherung

Für die Versicherung Ihres Au-pairs sind Sie als Gastfamilie verantwortlich

Um ein Au-pair nach Deutschland einzuladen verpflichten sich die Gastfamilie eine Au-pair Versicherung abzuschließen. Wichtig zu wissen, es darf sich nicht um eine einfache Reisekrankenversicherung handeln. Die Gasfamilie  muss die Risiken, Krankheit, Unfall und Haftpflichtschaden absichern. In Deutschland gibt es einige Anbieter die spezielle Au-pair Versicherungen anbieten, diese beinhalten eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung und sind speziell auf die Bedürfnisse von Gastfamilien bzw. Au-pairs zugeschnitten.

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Aufgaben eines Au-pairs

Die täglichen Aufgaben eines Au-pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab,
die das Au-pair bei sich aufgenommen hat.

Die Hauptaufgabe eines Au-pairs in Deutschland ist die Unterstützung bei der Kinderbetreuung.

Zu den typischen Tätigkeiten gehören:

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder
  • Begleitung der Kinder zur Schule, Kindergarten oder zu Freizeitaktivitäten
  • Spielen und kreative Beschäftigung mit den Kindern
  • Spazierengehen oder auf Veranstaltungen oder zum Sport begleiten
  • Leichte Hausarbeiten wie Aufräumen oder das Zubereiten einfacher Mahlzeiten

Arbeitszeiten:

  • Arbeitsstunden: Maximal 30 Stunden pro Woche.
  • Freizeit: Mindestens 1,5 freie Tage pro Woche und mindestens 4 freie Abende pro Woche.

Weitere Details auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Was kostet ein Au-pair

Welche Kosten kommen auf Sie als Gastfamilie zu.

Nach Vorschriften der Agentur für Arbeit gilt:

  • In Deutschland bezahlt die Gastfamilie aktuell 280 Euro Taschengeld pro Monat (Stand Oktober 2020).
  • Beteiligung an Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro pro Monat oder einmalig mit 600 Euro pro Jahr. 
  • Kranken-/Unfall-/Haftpflichtversicherungskombination ca. 30-50 Euro pro Monat
  • Freie Kost und Logis – individuell bei jeder Familie ca. 200 Euro pro Monat
  • Kosten für öffentlichen Nahverkehr/ Monatskarte ca. 50 Euro pro Monat
  • Kosten für Telefon/ Handy – individuell
  • Autoversicherung/Haftpflicht
  • Kosten für die Einreise und Rückreise des Au Pairs – es ist keine Pflicht, jedoch empfehlenswert die Kosten für die Rückreise zu übernehmen, wenn Sie mit Ihrem Au-pair zufrieden sind.
  • einmalig Kosten für Visumverlängerung - ca. 100 Euro
  • einmalig eine Ärztliche Untersuchung nach der Ankunft

Bei Super-Au-pair bezahlen Sie keine Vermittlungsgebühr für die Au-pair Suche. Die Anmeldung ist kostenlos, um mit den Au-pairs in Kontakt zu treten benötigen Sie einen Premiumzugang, für nur 35 € im Monat oder für 1€ am Tag bei einem 3-monats-Abo für 90 €. Sie können direkt ein Au-pair finden und einladen.

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