Wer darf ein Au-pair aufnehmen
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In Deutschland darf ein Au-pairs nur in einer Familie beschäftigt werden, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz hat. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
- Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben
- Soweit sich aus dem Freizügigkeits- oder Niederlassungsrecht der Europäischen Gemeinschaft für das Au-pair oder die in Deutschland lebenden Gasteltern aus EU-Mitgliedstaaten, eines EWR-Staates oder der Schweiz günstigere Regelungen ergeben, sind diese zu beachten.
- Es soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden, wenn zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
- Verheiratete Au-pairs können zugelassen werden.
- Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs kann zugelassen werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.
- Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine erneute Zulassung als Au-pair ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde. Au-pairs aus Drittstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung der Beschäftigung im Bundesgebiet ausdrücklich erlaubt (Visum/ Aufenthaltserlaubnis).
Das Visum für die Einreise ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (Botschaft, Konsulat) zu beantragen. Hiervon sind Angehörige bestimmter Staaten (z. B. aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika ausgenommen. Sie Können ohne Visum einreisen.
Die Gastfamilie muss über ausreichend einkommen und entsprechenden Wohnraum einen Nachweis erbringen können.