Au-pair im Straßenverkehr
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Einige Gastfamilien sind im Alltag an das Benutzen von Autos angewiesen. Wenn ihr zukünftiges Au-pair einen Führerschein besitzt, es ist wichtig zu klären, ob das Au-pair auch ausreichend Fahrpraxis hat und sicher fährt. Hat das Au-pair wenig Fahrpraxis ist es empfehlenswert noch im Heimatland viel und regelmäßig zu üben ggf. Fahrstunden zu nehmen.
Noch vor Beginn der Au-pair Tätigkeit klären Sie bitte unbedingt mit Ihrem Autoversicherer was Sie noch beachten müssen, wenn das Au-pair das Auto mitbenutzt.
Nach der Ankunft in Deutschland ist es empfehlenswert dem Au-pair einen „Crash-Kurs vor Ort“ zu geben. Die Gastfamilie sollte die wichtigsten Wege einmal mit dem Au-pair zusammen zu fahren, bei Bedarf sollte das Au-pair Fahrstunden mit einem Fahrlehrer nehmen. Erklären Sie bitte Ihrem Au-pair, wie Kinder mit dem Kindersitz transportiert werden müssen, dies gilt auch für Fahrten im Taxi. Sprechen Sie darüber, dass auf Fußgänger und Radfahrer besonders zu achten ist, in vielen Ländern wird das anders gehandhabt.
Genauso ist es wichtig, über die Verkehrsregeln zu sprechen, wenn das Au-pair nur Fahrrad fährt, besonders über die Helmpflicht für Kinder!
Führerscheinverlängerung
Verfügt Ihr Au-pair über einen Führerschein und nutz Ihren PKW im Rahmen der Au-pair Tätigkeit, so ist dieser nur 6 Monate nach Einreise gültig.
Gemäß der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften -Bundesgesetzblatt- Jahrgang 1998 Teil I Nr.55 - muss nach Ablauf dieser Zeit, der Antrag auf Erlaubnisverlängerung um weitere 6 Monate bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. Die Verlängerung ist kostenpflichtig.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Formlose Begründung, aus der die Notwendigkeit der Verlängerung ersichtlich sein muss
- Kopie des Au-pair Vertrages
- Kopie des Führerscheins vom Au-Pair
- Kopie des Reisepass mit dem Au-Pair Visum (falls aus einen visumpflichtigen Land)
- Anmeldeunterlagen Ihres Au-pairs