Au-pair in China

Au-pairs sind junge Menschen, die als Familienmitglied auf Zeit in einer Gastfamilie leben und bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mithelfen.

Der Au-pair Aufenthalt dient zur Vertiefung der Sprachkenntnisse der Landessprache und dem Kennenlernen der Kultur des Gastlandes.

Die wesentlichen Kriterien und Voraussetzungen  für einen Au-pair-Aufenthalt in China sind:

  • Mindestalter bei Beginn der Au-pair Beschäftigung 17 Jahre, die Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 29 Jahre.
  • Gute Gesundheit, der Bewerber muss zu Beginn der Au-pair Tätigkeit frei von ansteckenden Infektionskrankheiten sein. Es muss sich rechtzeitig um die Impfungen gegen Tropenkrankheiten gekümmert werden.
  • Sehr gute Englischkenntnisse sind Voraussetzung (Zertifikat oder Diplom) C1 - Sprachlevel Englisch "Advanced" C2 - Sprachlevel Englisch "Proficient"
  • Integration in die Gastfamilie. Der Bewerber muss kinderlieb, offen und tolerant gegenüber dem Lebensstil und Traditionen des Gastlandes sein.
  • Die Hauptaufgabe ist die Kinder in Englisch zu unterrichten. Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden täglich und 25 Stunden wöchentlich)
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen.
  • Gewährung von mindestens 2 freien Tagen pro Woche
  • finanzielle Beteiligung der Gastfamilie im Wert ca. 20.000 RMB pro Jahr (ca. 2700€) für die Teilnahme an Sprachkursen
  • Neben den gesetzlichen Feiertagen noch zusätzlich 2 Wochen Ferien
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit oder eines Unfalls.
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld (zurzeit 1000 RMB Taschengeld im Monat- ca. 130€)
  • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung mit Internetzugang) und freie Verpflegung durch die Gastfamilie.
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten
  • Kostenloser Hin- und Rückflug (bei einem Aufenthalt ab 12 Monaten). Bei 6 Monaten Aufenthalt nur kostenloser Rückflug, bei Aufenthalten für 3 Monate Beteiligung der Familie an den Flugkosten - insgesamt ca. 300 Euro.

 

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